Es freut uns, dass Sie sich zu einer Mitgliedschaft entschlossen haben!
Bitte füllen Sie das Beitrittsformular vollständig aus:
Nach Eingang Ihrer Beitrittserklärung bekommen Sie von uns eine Bestätigung mit allen wichtigen Informationen.
Sie sind schon Mitglied und möchten nur Ihre Daten ändern?
Für Änderungen oder Kündigungen nutzen Sie bitte folgendes Formular:
Kündigungen sind jeweils zum 31.12. eines Kalenderjahres mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich.
Gruppe A
Vollzahler
Lehrer, Schulen, Institutionen etc.
Inklusivleistungen:
- Zeitschrift für Heilpädagogik
(monatlicher Bezug) - Zeitschrift „Sonderpädagogische Mitteilungen NRW“
(vierteljährlicher Bezug) - vds-Fortbildungen 50% ermäßigt
- vds-Materialien 50% ermäßigt
- Kündigung jeweils zum 31.12.
(Kündigungsfrist 3 Monate)
Gruppe B
Teilzahler I
Pensionäre, Fachlehrer
Inklusivleistungen:
- Zeitschrift für Heilpädagogik
(monatlicher Bezug) - Zeitschrift „Sonderpädagogische Mitteilungen NRW“
(vierteljährlicher Bezug) - vds-Fortbildungen 50% ermäßigt
- vds-Materialien 50% ermäßigt
- Kündigung jeweils zum 31.12.
(Kündigungsfrist 3 Monate)
Gruppe C
Teilzahler II
Lehramtsanwärter, Studenten
Inklusivleistungen:
- Zeitschrift für Heilpädagogik
(monatlicher Bezug) - Zeitschrift „Sonderpädagogische Mitteilungen NRW“
(vierteljährlicher Bezug) - vds-Fortbildungen 50% ermäßigt
- vds-Materialien 50% ermäßigt
- Kündigung jeweils zum 31.12.
(Kündigungsfrist 3 Monate)
Regelungen für ermäßigte Mitgliedschaften
Lehramtsanwärter und Studenten müssen im Nachgang zu Ihrer Beitrittserklärung und der erhaltenen Bestätigung einen Nachweis einreichen.
Der Nachweis für eine Beitragsermäßigung eines Jahres muss bis zum 31.12. beim Landeskassenführer vorliegen. Dies kann per Post oder als pdf-Datei per E-Mail erfolgen. Studenten müssen den Nachweis jährlich erneuern. Bei Lehramtsanwärtern genügt eine einmalige Bescheinigung, aus der hervorgeht, wann das Referendariat endet.
Sollte die Studienbescheinigung bzw. Ausbildungsbescheinigung bis zum 31.12. nicht vorliegen, so wird vorausgesetzt, dass sich der Status als Student/in bzw. Lehramtsanwärter/in geändert hat und es erfolgt zum 01.01. des darauffolgenden Jahres automatisch die Zuordnung zur Beitragsgruppe „A“.
Studenten und Lehramtsanwärter bleiben jeweils bis zum Ende des Kalenderjahres in der ermäßigten Beitragsgruppe, in welchem Ihr Ermäßigungsstatus endet.
